Die Synode der Landeskirche hat im vergangenen Jahr eine Reihe von Änderungen in der Gottesdienstordnung beschlossen. Am 6. November haben 16 Angestellte, Ehrenamtliche und Freiwillige unserer Gemeinde an einer Retraite nachgedacht, was wir davon umsetzen könnten.
Gemäss den neuen Bestimmungen kann die Kirchenpflege beschliessen, …
– dass der Gemeindegottesdienst statt am Sonntag maximal zwölf Mal pro Jahr an einem Werktag stattfindet. Maximal zwei Mal pro Jahr kann er ganz ausfallen. Sechs Mal pro Jahr kann er mit einer anderen reformierten Kirchgemeinde zusammengelegt werden.
– 10 Mal kann der Gottesdienst durch Laienpredigerinnen oder Laienprediger gehalten werden und drei Mal von einer Gruppe ohne theologische Leitung.
– Weitere Gottesdienste wie Jugend- oder Kindergottesdienste, Taizéfeiern, Lobpreisabende, Weltgebetstag etc. können, mit der Zustimmung des Pfarramts, von Freiwilligen ohne theologische Ausbildung geleitet werden.
– Die Taufe kann auch in einem Kasualgottesdienst ausserhalb der Kirche vollzogen werden, und die Taufpaten müssen nicht mehr einer christlichen Konfession angehören.
Die Umsetzung
Zu Beginn erläuterte Pfarrer Marc Zöllner, Beauftragter der Landeskirche für Gemeindeentwicklung und Gemeindeberatung, die neuen Bestimmungen, die nach jahrelanger Vorarbeit von der Synode beschlossen wurden. Anschliessend wurden diese in vier Gruppen durch die Teilnehmenden intensiv beraten und auf die Situation in unsere Gemeinde angewandt. Die meisten Bestimmungen kamen gut an. In einer anschliessenden Auswertungs-Session wurden eine Reihe von Vorschlägen und Anregungen an die Kirchenpflege und das Pfarramt gerichtet.
Erwünscht ist demnach eine Ausweitung der Gottesdienstformen insbesondere auf Familien, Jugendliche, Grosseltern und Enkel, wobei Familiengottesdienste im Rahmen eines kleinen Gartenfestes oder anschliessendem Grillfest verbunden werden können. Dabei wurde auch angeregt, Spielgeräte zu beschaffen, damit sich die Kleinen in dieser Zeit beschäftigen können.
Eine Verlegung von Sonntagsgottesdiensten auf einen Werktage wurde grundsätzlich begrüsst, wobei die Vorschläge unterschiedlich waren. Feiern können an einem Wochenendtag, aber auch am Sonntagabend stattfinden. Konkret wurde etwa an die Adventszeit gedacht, wo ein Advents-Gottesdienst auch an einem Samstagabend stattfinden könnte.
Neue Lieder braucht die Kirche
Eine besondere Aufmerksamkeit erhielten Liedgut und Musik. Hier wurde eine klare Veränderung und Verstärkung gewünscht, in Richtung neue Lieder, Worship-Lieder, Gospelsongs und Taizé-Lieder. Dazu wurden auch eigentliche Singabende vorgeschlagen oder das Einüben eines neuen Liedes im Rahmen eines Sonntags-Gottesdiensts.
Ebenso wurde vorgeschlagen, den Gottesdiensten zu den kirchlichen Festen vermehrt Aufmerksamkeit zu schenken, mit dem Einbezug von Musikern und Musikerinnen sowie Musik- und Gesangsformationen aus dem Tal wie der Brassband Zuzgen. Dabei sollen auch Jugendliche einbezogen werden. Überhaupt wurde der Aufbau einer Jugendarbeit, allenfalls zusammen mit einer Nachbargemeinde, gewünscht.
Es liegt nun an der Kirchenpflege und dem Pfarramt, die Wünsche zu priorisieren und umzusetzen. Dies soll im Verlauf des kommenden Jahres geschehen.
Ziel des Denkprozesses und der Reform ist es, neue Zielgruppen und bisher distanzierte Gemeindeglieder für attraktive neue Gottesdienste zu gewinnen. (im.)